Das Schulplenum stellt sich vor
Seit Januar 2009 hat das Schulplenum
die Rolle des bisherigen Beirats der Emil Molt Schule übernommen.
Diesem war in den vergangenen zwei Jahren in einer Erprobungsphase ein
Schulparlament zur Seite getreten, welches sich an dem Vorbild der Lübecker
Waldorfschule orientierte.
Das Schulplenum der Emil Molt Schule ist das Forum, in dem sich gewählte
Delegierte der Eltern aller Klassen, des Pädagogischen Kollegiums,
des Vorstands und der Oberstufenschüler sowie Gäste regelmäßig
treffen, um Themen des Schulalltags zu besprechen und sich über neue
Anregungen und Vorhaben auszutauschen.
Zusätzlich nimmt das Schulplenum als Organ des Schulvereins eine
Reihe von Aufgaben wahr, wie z.B. die Abgabe von Wahlvorschlägen
für den Vorstand und für die Kassenprüfer/innen, die
Eingabe von Anträgen für die Mitgliederversammlung und zu Satzungsänderungen.
In der Regel trifft sich das Schulplenum einmal monatlich, jeweils am
3. Donnerstag eines Monats um 19.30 Uhr im Saal der Schule. Neben den
Berichten aus der Schulführungskonferenz, dem Vorstand und der
Schülervertretung wird lebendig und gemeinsam ein zentrales Thema
bearbeitet.
Bei diesem Treffen besteht für alle Interessierten die Möglichkeit,
sich einen umfassenden Überblick über das Schulleben zu verschaffen
und an seiner Gestaltung mitzuarbeiten.
In der Freitagspostille
, dem „Austausch- und Berichtsorgan“ der Emil Molt Schule, erfolgt
die Einladung zu und die Veröffentlichung des Protokolls der Sitzungen
des Schulplenums.
Die Sitzungen des Schulplenums werden vorbereitet und durchgeführt
von einem Planungs- und Leitungsteam, welches aus dem Kreis der Delegierten
gewählt wird.
Anregungen und Fragen bitte an:
schulplenum@emil-molt-schule.de
für das Planungs- und Leitungsteam des Schulplenums
Gundula Tschepe und Alexander
Rudloff
zur Geschäftsordnung
des Schulplenums ...
Schulplenum
Das Schulplenum ist das zentrale interne Organ der Schulgemeinschaft.
Es dient der Willensbildung und Koordinierung der verschiedenen Gremien.
Es berät in Angelegenheiten, die das Schulleben betreffen, gibt Empfehlungen ab und kann Beschlüsse fassen, sofern die Satzung keine anderen Organe für zuständig erklärt (§10, Abs. 1 der Satzung des Schulvereins).