Verwaltung
Jede Waldorfschule verwaltet sich autonom, und ihr Rechts- und Wirtschaftsträger ist ein gemeinnütziger Verein, dem die Eltern der Schüler und die Lehrer der Schule angehören.
Der Verein fördert und unterstützt gemäß Satzung die Bildung und Erziehung auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners. Der Vereinszweck wird durch die Unterhaltung und den Betrieb der Emil Molt Schule verwirklicht.
Der Vorstand, in dem Eltern und Mitglieder des Lehrerkollegiums vertreten sind, führt die Geschäfte und kann dabei Aufgaben an die Geschäftsführung delegieren.
Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Mitgliederversammlung nimmt u.a. den aktuellen Schulbericht und Geschäfts-/Wirtschaftsbericht entgegen, erörtert die Haushaltsplanung und den Prüfungsbericht, bestellt und entlastet den Vorstand.
Die pädagogische Arbeit der Waldorfschule wird durch die Gesamtheit des Lehrerkollegiums in der Schulführungskonferenz verwaltet. Es gibt keinen Direktor und keine Unterschiede im Rang und der Verantwortung unter den Kollegen. Das Kollegium benennt die von ihm vorgesehenen Mitglieder für den Vorstand und kann auch einen Geschäftsführer für den Schulverein vorschlagen.
Der Beirat ist die Versammlung aller Elternsprecher, mindestens eines pädagogischen Mitarbeiters und aller anderen interessierten Vereinsmitglieder. Er dient u.a. der Wahrnehmung aller Interessen des Schulorganismus, berät die Organe des Schulvereins und benennt die Mitglieder für den Vorstand. Der Beirat gestaltet mit seinem Aufgabensprektrum die Entwicklung der Schule maßgeblich mit.
Der Rahmen des Vereins und der Verwaltung ist in der Satzung der Emil Molt Schule e.V. festgelegt.
Organe der Selbstverwaltung
Mitgliederversammlung
Der Vorstand
Das Kollegium
Der Beirat